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Etliche Sparkassen kündigen ihrerseits tausende Konten. Schuld ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs – und die Hartnäckigkeit der Kunden.
München – Millionen Kunden von Banken und Sparkassen haben Post von ihrem Geldinstitut bekommen. In den Schreiben wurden sie aufgefordert, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit meist auch höheren Kontogebühren zuzustimmen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkam, dem wurde in vielen Fällen die Kündigung des Kontos angedroht.
Sparkassen machen Ernst: Tausende Kunden gekündigt
Inzwischen ist klar: Viele Banken haben damit Ernst gemacht. Die Sparkasse Nürnberg hat rund 10.000 Kunden gekündigt, die Sparkasse Hannover allein im dritten Quartal 2022 rund 9000. Das berichtet das Handelsblatt. Die Stadtsparkasse München wollte keine Angaben dazu machen, ob und wie viele ihrer 800.000 Kunden die Zustimmung zu den AGBs verweigern – und ob diese eventuell auch mit einer Kündigung rechnen müssen.
Bei der Postbank soll eine fünfstellige Zahl von Kunden betroffen sein. Andere Banken räumen ein, dass sie ebenfalls Kunden gekündigt hätten, wollen aber keine Zahlen nennen. Und wieder andere, zum Beispiel auch die Commerzbank, wollen Kündigungen für die Zukunft nicht ausschließen.
BGH-Urteil sorgt für Frust: AGB-Änderungen muss zugestimmt werden
Hintergrund für das Vorgehen der Banken ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021. Demnach müssen Geldhäuser bei Änderungen der AGBs die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen (Az. XI ZR 26/20). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Postbank, die die Preise mehrfach angehoben hatte. Bis zum Urteil waren die Geldinstitute von einer Zustimmung der Kunden ausgegangen, wenn diese einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprachen.
Für Rechtsfrieden hat das Urteil aber nicht gesorgt: Inzwischen werten einige Banken die Weiternutzung eines Kontos als Zustimmung – und sorgen damit für neuen Ärger. Die Banken nervt, dass eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Kunden drohen könnte – da hartnäckige AGB-Verweigerer niedrigere Gebühren bezahlen. Die Praxis zeigt übrigens, dass diese im seltensten Fall damit viel riskieren. Wenn man nach einer Kündigung den AGBs doch noch zustimmt, wird das in der Regel akzeptiert. Denn keine Bank will wirklich Kunden verlieren.
Author: Carrie Schmidt
Last Updated: 1702520161
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