Sie haben Gewinne mit dem Verkauf von Kryptowährungen gemacht? Lesen Sie hier, wann diese steuerfrei sind.
Die Besteuerung von Kryptowährungen ist für viele Verbraucher immer noch mit vielen Fragen verbunden. Was oftmals übersehen wird, ist, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht immer steuerpflichtig sind. In welchen Fällen keine Steuern anfallen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Krypto: Wann steuerfrei?
Gewinne aus Kryptowährungen für Privatpersonen sind steuerfrei, wenn eines der folgenden Szenarien zutrifft.
1. Verkauf nach mehr als einem Jahr
Zwischen dem Kauf und Verkauf der Kryptowährung liegt mehr als ein Jahr (365 Tage). Die Höhe des Gewinns spielt keine Rolle. Auch müssen die Gewinne nicht in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die Jahresfrist verstrichen ist. Bei der Berechnung der Jahresfrist kann man davon ausgehen, dass die Coins, die man zuerst erworben hat, auch als Erstes wieder verkauft werden (FiFo-Methode).
Beispiel: Man kauft Bitcoins zum 01.05.2023. Diese können ab dem 02.05.2024 steuerfrei verkauft werden.
Achtung: Als Verkauf einer Kryptowährung gilt auch der Tausch in eine Fiat-Währung oder eine andere Kryptowährung. Bezahlt man Waren mit Kryptowährungen, wird dies ebenfalls als Veräußerung angesehen, die innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig ist.
2. Gewinn liegt unter 600 Euro
Die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen liegen unter 600 Euro im Steuerjahr.
Beispiel: Man verkauft 2023 Ethereum im Wert von 599 Euro und realisiert ansonsten keine weiteren Gewinne. Es fallen keine Steuern an.
Achtung: Die Freigrenze von 600 Euro gilt für sämtliche private Veräußerungsgeschäfte. Also auch für den Verkauf von antiken Möbeln, Kunstwerken und so weiter (siehe § 23 EstG).
3. Krypto-Einkommen unter 256 Euro
Wer als Privatperson mit Kryptowährungen regelmäßige Einkünfte erzielt, darf bis zu 256 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Dies gilt für Einnahmen aus dem Mining, Forging, Staking und Lending. Auch das Betreiben einer Masternode und Airdrops gegen eine Gegenleistung fallen darunter.
Achtung: Die Freigrenze von 256 Euro gilt auch für andere Arten der sonstigen Einkünfte nach § 22 EstG.
4. Verluste sind gleich hoch oder höher als Gewinne
Verluste durch den Handel mit Kryptowährungen können nur innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht werden. Realisiert man Verluste also erst, nachdem man die Kryptowährungen bereits ein Jahr gehalten hat, dürfen diese nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Verkauft man einen Coin jedoch innerhalb der Jahresfrist mit Verlust, kann man diesen mit Gewinnen verrechnen. Somit lässt sich die Steuerlast auf die Gewinne senken oder sogar annullieren. Verluste können im Gegensatz zu Gewinnen auch auf vergangene und kommende Gewinne angewendet werden. Der sogenannte Verlustrücktrag funktioniert aber nur für das vergangene Jahr. Ein Verlustvortrag ist so lange gültig, bis wieder Gewinne mit Kryptowährungen gemacht werden.
Was tun bei weiteren Fragen?
Beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen kann es zu recht komplizierten Steuerfällen kommen. Insbesondere wenn man gewerblich handelt. Eine erste Anlaufstelle bei Unklarheiten können die „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ des Bundesfinanzministeriums sein. Sollte man dort nicht die Auskunft finden, die man benötigt, ist es womöglich sinnvoll, einen Steuerberater mit Erfahrung im Bereich Kryptowährungen zu beauftragen.
Author: Charles Valdez
Last Updated: 1703060761
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